Kanzlei HAK
 

Vergütung

Die Kostentransparenz ist mir schon im ersten Gespräch mit meinen Mandanten wichtig. Es liegt im beiderseitigen Interesse so konkret wie möglich über die zu erwartenden Kosten der Inanspruchnahme meiner Dienstleistung zu informieren, damit ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis bestehen kann.

Die Vergütung für anwaltliche Leistungen ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) gesetzlich festgelegt.

Die Höhe der gesetzlich vorgeschrieben Vergütung richtet sich in den überwiegenden Fällen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) und der Art bzw. des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz).

Einen Kostenrechner finden Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de

Anstatt die Vergütung nach dem RVG zu berechnen, kann ich auch eine Vergütungsvereinbarung (§ 4 RVG) schließen. Eine Vergütungsvereinbarung kommt für mich insbesondere bei besonders langwierigen, schwierigen und umfangreichen Tätigkeiten in Betracht oder wenn sich der Gegenstandswert nur schwer ermitteln lässt. Aber auch hier bildet das RVG oftmals die Grundlage der Vereinbarung.

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie möglicherweise Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe für sich in Anspruch nehmen.

Um das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten, informiere ich Sie gerne vorab über die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten oder unterstütze Sie bei der Stellung des Antrages auf Prozesskostenhilfe.